Post von: Mathias Güthe
Nach Erinnerungsruf durch den Vogelsbergkreis (Rechtsamt) (Blogeintrag dazu folgt) wurde der Blogeintrag über den Bericht der unnötigen Tötung bei Familie Amend wieder online gestellt. Es ist bedauerlich, wie Behördenvertreter mehr Energie darin verwenden, dass Ihre Namen, sprich ihre Verantwortung für den Vogelmord aus der Öffentlichkeit wieder verschwinden, als sie Energie für die Verhinderung der sinnlosen Tötung aufbrachten. Nun, durch die hohe Frequenz hier im Blog sehe ich, dass das öffentliche Interesse nach wie vor besteht und wir fragen uns natürlich, was die Behörde antreibt, dass auch sie das Interesse an diesem Fall hochhalten möchte?
Dass die schnelle Problembeseitigung ohne Übernahme von Verantwortung absolut im Vordergrund der behördlichen Bemühungen stand und nicht etwa Prävention gegen Vogelgrippe oder Aufklärung über deren Verbreitung, lässt sich auch daran ablesen, dass meine Frage über die Untersuchungen an Wildvögeln nach Errichtung eines Sperrbezirkes unbeantwortet blieb. Es muss wohl erst bei der Aufsichtsbehörde nachgefragt werden, ob der Kreis diese Aufklärungsuntersuchungen überhaupt durchgeführt hat! Ein weitreres Indiz ist das Bestehen auf mehrfache Desinfektion im befriedeten Bereich der Amends ohne Desinfektion im angrenzenden öffentlichen Bereich der Gemeinde am Feuerlöschteich.
Ich habe also heute alle Namen geschwärzt und mich wieder mit allen Unterlagen zu dem Fall beschäftigen müssen. Wut Trauer und Enttäuschung über das skrupellose Verhalten der Behördenvertreter wurde also wieder entfacht. Gut, dass ich so gar nicht vergessen kann!
Das Schreiben des Rechtamtes an uns
Die Antwortmail:
Vogelsbergkreis
Rechtsamt
Frau anonyme Mitarbeiterin
36339 Lauterbach
Per E-Mail: anonym@vogelsbergkreis.de
Veröffentlichung von Teilen der Akte Ihres Amtes für Veterinärwesen
Ihr Schreiben vom 15.03.2021
Sehr geehrte Frau anonyme Mitarbeiterin,
mit Ihrem o.g. Schreiben beanstanden Sie eine Veröffentlichung auf unserer Website mit welcher wir über das Verfahren der von uns unterstützten Familie Amend gegen die (aus unserer Sicht nach wie vor unnötige, weil unverhältnismäßige) Tötungsanordnung für deren Vogelbestand berichten, und zwar unter Verwendung von Originaldokumenten, die uns von den Betroffenen als Grundlage für deren Beratung zur Verfügung gestellt worden sind.
Wir wüssten nicht, wie wir der interessierten Öffentlichkeit authentischer über den Fall berichten könnten als durch die Veröffentlichung dieser Originaldokumente. Damit geben wir allein die Aktenlage wieder, die es jedem Interessierten ermöglicht, die Sachlage und die dazu ergangenen Behörden- und Gerichtsentscheidungen nachzuvollziehen und selbst zu bewerten.
Insofern verstehen wir schon nicht, was Ihre Behörde an der Veröffentlichung stört. Ihr Einverständnis ist nach unserer Kenntnis nicht erforderlich. Daher bitten wir Sie ggf. um begründete Darlegung, warum "eine solche Veröffentlichung nicht toleriert" werden kann und was Sie denn von uns erwarten.
Ein Rechtsverstoß – den wir selbstverständlich nicht beabsichtigen – ist für uns nicht ersichtlich.
Der Vogelsbergkreis sollte zu dem stehen, was er getan hat und mag sich dabei auch darauf berufen, dass sein Handeln gerichtlich gebilligt worden ist (was auch wir bei unserer Information nicht etwa verschweigen).
Sie können uns jedoch nicht verwehren, dass wir weiterhin darüber kritisch berichten.
Lieber hätten wir Sie bzw. Ihre Kollegen unter den positiven Beispielen für ein besonneneres Verhalten erwähnt, die es zum Glück auch gibt und auf die auch Ihre Behörde hingewiesen wurde als es noch nicht zu spät war. Da Sie und Ihr Landrat sich anders entschieden haben, werden Sie damit leben müssen, dafür nicht nur von uns, sondern auch von vielen anderen kritisiert zu werden, und zwar selbst dann, wenn Ihnen diese Kritik nicht gefällt oder Sie diese für unberechtigt halten. Der angehängte Presseartikel zu den unerwarteten Reaktionen auf eine Entscheidung der Stadt Kulmbach (ebenfalls möglicherweise rechtmäßig, aber nicht weise), mag Ihnen vor Augen führen, was nicht zu Ende gedachtes Handeln auslösen kann. Wollen Sie Kulmbach ablösen und dafür sorgen, dass künftig der Vogelsbergkreis zu entsprechender Aufmerksamkeit kommt? Dann nur weiter so …
Noch lieber hätten wir Sie bei der Rettung der Vögel selbst unterstützt. Es wird ja wohl relativ sicher bei nachfolgenden Untersuchungen kein weiterer Vogelgrippenachweis gelungen sein, anderenfalls hätten Sie darüber sicher berichtet? Kam es Ihnen selbst eigentlich auch unsinnig vor, auf dem Gelände der Amends penibelste Desinfektionsmaßnahmen durchführen zu lassen, selber aber den angrenzenden Feuerlöschteich, obwohl er die Quelle gewesen sein könnte, mitsamt den darauf lebenden Enten unbehelligt und undesinfiziert zu lassen?
Die wichtigste Aufgabe der zuständigen Behörde nach einem Ausbruch ist im Übrigen die Ursachenforschung. Dazu gehört nicht zu hinterfragen, ob es Mindestgrößen für die Nistplätze von Tauben gibt (wobei außerhalb von Vogelgrippezeiten auch das spannend zu erfahren wäre,insbesondere in Bezug auf die Felsnischen die die wilde Felsentaube in Ermangelung eines solchen Wissens zur Brut wählt).
Da wir nun im Schriftwechsel stehen, erlauben Sie mir die Nachfrage, was der Vogelsbergkreis nach dem Fund von betroffenen Wildvögeln getan hat, um seine Verpflichtung zu erfüllen?
(1) Im Fall der Festlegung eines Sperrbezirks nach § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
b)
eine Untersuchung von Wildvögeln, insbesondere von Wasservögeln und von kranken oder verendet aufgefundenen Wildvögeln, auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus durchzuführen,“
1.
hat die zuständige Behörde
Wie viele Wildvögel insbesondere Wasservögel haben Sie untersuchen lassen? Das Wörtchen und weist ausdrücklich daraufhin, dass damit nicht nur Totfunde gemeint sind. Sind die Enten vom Feuerlöschteich untersucht worden? Diese Untersuchungen würden helfen eine künftige Verbreitung der Viren zu verhindern, Ihre Ergebnisse würden auch uns bei der Einordnung helfen, ob es Ihnen um Seuchenschutz oder vielleicht eher um ein Exempel gegangen sein könnte.
Mit freundlichem Gruß
Mathias Güthe
... es folgte noch ein Beispiel anderen Behördenunfugs aus Kulmbach....
Das dazugehörige Antwortschreiben wie gesagt ohne Antwort auf die Frage zum §56
Zuvor schrieb ich: Der in diesem Blog veröffentlichte Bericht von der sinnlosen Tötung der Eulen u.a. im Vogelsmordkreis bei Familie Amend wurde vorrübergehend deaktiviert. Der namentlich nicht genannte Landrat hat eine namentlich nicht genannte Mitarbeiterin des Rechtamtes zunächst damit beauftragt, die Löschung zu verlangen. Dem haben wir widersprochen. Danach erfolgte der Wunsch, die Namen der handelnden Personen zu löschen da sie ja nicht als Person sondern im Namen der Behörde gehandelt haben. Dieser Wunsch ist durch die DSGVO gedeckt und wir werden ihm entsprechen. Auch hier gilt Recht und Moral ist zweierlei!
Heute und gestern musste ich mich aber zunächst um meine Tiere kümmern. Brandaktuell ist das Thema ja derzeit nicht. Ich werde also in Muße die Namen schwärzen und den Bericht dann wieder online stellen.
Den hier mitlesenden Vetretern der Behörden sei gesagt, dass man unter der hompage Ihres Kreises die Zuständigkeiten und Namen ohnehin nachlesen kann. Jeder einzelne muss für sich alleine in den Spiegel sehen, davor wird sie Ihr Arbeitgeber nicht schützen können!
Dazu später mehr.