RGZV Cimbria
Seit 148Jahren, Geflügelzuchtverein Flensburg.

LR Görig Min. Hinz und Vet. Dr. Dolderer-Litmeyer nutzten den Ermessensspielraum zur Keulung!


Erläuterung zur Navigation: blau hinterlegte Felder ergeben durch anklicken weitere Informationen. Kursiv geschriebenes ist als spekulative Frage zu verstehen und müsste von Amtswegen überprüft werden.

Vorgeschichte: In der privaten Zoohaltung von Susanne und Sven Amend starb am 01.01.2021 ein erster Pfau, der sich Tage zuvor mit der Vogelgrippe angesteckt haben muss. Nur Tage zuvor war in einem Gewässer in der Nähe ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Dort hat ein Mitarbeiter des Veterinäramtes lediglich die toten Tiere eingesammelt und zur Untersuchung geschickt. Es gab keine Desinfektion keine Entseuchung oder ähnliches. Kurz darauf besuchte ein Mitarbeiter des Veterinäramtes (der gleiche mit gleichen Schuhen oder dem gleichen Dienstwagen?) die kleine Tierhaltung der Amends. Aus Sicht der Amends sah der Ablauf so (Seite 4-5) aus. Wir wurden am 07.01.21 ab 14:00 eingebunden, nachdem Franz Nuber (BDRG) an uns verwiesen hat. Hier die FLI-Meldung an die OiE internat. Organisation für Tiergesundheit, die auch bereits eine Klassifizierung als Zoo vornimmt.

Am 21.01.21 7:30 bis 14:30 Uhr wurde der gesamte Bestand gesunder Tiere , die von den Pfauen getrennt gehalten wurden, getötet. Selbst die Blaustirnamazonen, die als reine Stubenvögel gehalten wurden und die nicht empfänglichen Sittiche wurden getötet.

Ein durchaus vorhandener Ermessensspielraum und ein Konzept zur Erhaltung der allenfalls seuchenverdächtigen Tiere (allein die 2 Pfauen wurden untersucht, bzgl. der übrigen wurde trotz ausdrücklichen Verlangens der Tierhalter und eigener Initiative von dort, abgelehnt bzw. dem Landeslabor LDL sogar untersagt, Ergebnisse zu den dort eingereichten Blutproben bekannt zu geben!). Auch ein Quarantänekonzept, welches zuvor andernorts mehrfach erprobt worden war, wurde nicht angewandt.

bzw. nicht einmal näher geprüft. Und noch am Abend vor der Keulung wurde seitens des Tierseuchdenreferenten des Ministeriums, Dr. Fröhlich (der ausweislich der Verwaltungsakte von Anfang an eingebunden war und nach Aktenlage allein auf Tötung gedrängt hat) nach einem Hygienekonzept gefragt, obwohl schon deutlich vorher vorgetragen worden war, dass Familie Amend die Ihr empfohlenen Quarantäne- und Hygienemaßnahmen sofort in ihre Praxis umgesetzt hat und es insofern auch nicht dem Sachverhalt entsprach, dass die Tötung aller Tiere schon deshalb sachlich nicht vermeidbar gewesen wäre, weil ansonsten die Gefahr einer Übertragung durch die Menschen, die die Tiere auch in Quarantäne versorgen mussten, bestanden hätte. Hierzu wurden (selbstverständlich!) sehr wohl sofort in Eigeninitiatiove Gegenmaßnahmen getroffen und zwar nach dem erfolgreichen Vorbild von Wörth und anderswo, wo die von einem "Seuchenfall" nicht betroffenen Tiere erfolgreich überleben konnten – nicht nur wegen unserer dort erfolgreichen Intervention, sondern auch, weil es dort einsichtige Entscheider wie Landrat Dr. Brechtel gab.

Warum dieses ermutigende Beispiel (und andere, die wir ebenfalls ganz konkret aufgezeigt haben!) vorliegend keinerlei Berücksichtigung gefunden haben (schon bei den Behörden nicht und dann leider nicht einmal bei den Gerichten, deren Entscheidungen mit keinem Wort auf den sehr konkreten Vortrag und die vorgelegten Belege dazu eingegangen sind) kann man hier leider nur spekulieren. Im Ergebnis war effektive Abhilfe (und zumindest der Erhalt eines Teils der seltenen Tiere) nicht gewünscht bzw. den Entscheidern egal (weil jede differenzierte Lösung naturgemäß "nicht so einfach" gewesen wäre, wie die "Standardmaßnahme" (lieber mal alle totzuschlagen).

Eine Verordnung, geprägt durch die Wünsche der Geflügelindustrie, ein Ministerium welches Einfluss auf die Entscheider vor Ort nimmt. Fragwürdige Entscheidungen dünne Urteilsbegründungen. Eine Geschichte von Machtausübung und menschlicher Arroganz dem Tier gegenüber. Eine Geschichte die zeigt, dass das Produktionsmittel Geflügel in Deutschland höher eingestuft wird, als erhaltenswerte Vogelarten und das seelische Wohl ihrer menschlichen "Eltern".

Der rechtliche Rahmen: Es sind die §§ 19 und 20 in der Geflügelpestschutzverordnung, die das EU-Recht in deutsches Recht umsetzen. Siehe auch Menüpunkt Rechtsvorschriften. Hier soll nicht über Sinn und Unsinn der Verordnung gestritten werden (die solange sie gilt, in der Tat von Behörden und Gerichten, beachtet werden muss). Die aus unserer Sicht dringend wünschswerte Verbesserung der Verordnung und die Diskussion darüber muss an anderer Stelle Raum finden. Hier soll allein öffentlich gemacht werden, dass die Verantwortlichen den Spielraum, den Ihnen das geltende Gesetz durchaus eröffnet hätte, vorliegend leider nicht genutzt haben. Die Problematik fängt beim Wortlaut an. Während die Bestandstötung sozusagen der Regelfall ist (und dies für empfängliche Tierarten in einem homogenen Bestand sogar sinnvoll sein kann), ist die Verschonung in Zoos oder ähnlichen Einrichtungen die Ausnahme. Dementsprechend bedeutet die Ausnahme für die verantwortliche Behörde ein Risiko wegen ihrer Verantwortung für die Zubilligung der Ausnahme und einen höheren Verwaltungsaufwand. Hier findet sich der erste Grund für die Tötung: es war für den Landrat und sein Veterinäramt offenbar die schnellere und bequemere Lösung.

Der Absatz 4 im Paragraphen 20 dient der Behörde nun als Totschlagargument im wahrsten Wortsinn. "(4) Die in Absatz 1 genannten Einrichtungen teilen der zuständigen Behörde die Voraussetzungen und Vorkehrungen, die Grundlage für eine Genehmigung nach Absatz 1 sein können, spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Einrichtung mit." 

Danach soll also das besondere Schutzbedürfnis nicht erst im konkreten Seuchenfall geprüft werden, sondern schon vorher.

Ein solcher vorsorglicher Antrag ist für einen klassischen Zoo oder Tierpark auch kein Problem, sondern setzt allein voraus, dass man von dieser Möglichkeit weiß und daraufhin aktiv wird. Hier zeigt die Erfahrung, dass dies selbst dort in der Vergangenheit wiederholt nicht der Fall – aber trotzdem noch im Krisenfall (nach einem positiven H5N8-Befund) noch geholfen werden konnte und geholfen worden ist.

Es geht also durchaus – wenn man nur will! Von daher ist es unehrlich – und nur "vorgeschoben" – wenn vorleigend darauf abgestllt wird, dass ein Antrag nach § 20 GeflPest nicht rechtzeitig gestellt worden wäre.

Natürlich haben die Amends ihre Tierhaltung angemeldet auch eine Cites-Genehmigung lag vor. Nur das meint der § 20 (4) nicht. Was Hessen darunter versteht, teilt es im internet versteckt durchaus mit. Warum aber weist niemand die Halter, die zooähnliche Einrichtungen betreiben, darauf hin, wenn sie die Tiere ordnungsgemäß anmelden. Will man diese Ausnahme und späteren Aufwand im Seuchenfall im Vorwege verhindern? Wer bestimmt das Maß, welches diese Mitteilung erfüllen muss? Und, wo im Gesetz steht eigentlich, dass man die Ausnahme nicht machen darf, wenn ein Halter nicht rechtzeitig gemeldet hat. Er hat zwar formal den Antrag nach § 20 Abs. 4 nicht ausdrücklich gestellt, aber dass er diesen Schutz für seine Tiere wollte, liegt auf der Hand – und die Bespiele aus Wörth, Köthen und Rostock sowie weitere zeigen, dass dieses rein formale Argument bei gutem Willen kein K.-O-Kriterium sein muss – und auch im vorliegenden Fall nicht hätte sein müssen!

Daher bleibt es bei unserem Vorwurf gegenüber den Entscheidern beim Landratsamt Vogelsbergkreis und Wiesbadener Ministerium von Frau Hinz: Die auch nach geltendem Recht durchaus bestehenden Möglichkeiten zum Erhalt des Lebens der vielen seltenen Tiere wurde einfach nicht genutzt – nach unserem Eindruck aus Bequemlichkeit und Ignoranz!

Die rechtliche Begleitung: 

Eilantrag ans Verwaltungsgericht

Antragserwiederung 

Stellungnahme 13.01.

Schriftwechsel Beschwerde VG an VGH

Brief an Kreis wg. irreführender Darstellung

Entscheidung VG

Schreiben an das VGH  Beschwerdebegründung

Der Beschluss der VGH, die Richter haben unsere Eingaben nicht berücksichtigt.

Der Ermessensspielraum in der Praxis: Im Jahr 2015 brach die Vogelgrippe im Zoo Rostock aus. Wie sieht Vogelhaltung in so einem Zoo aus. Viele Freiflächen, die durch Wasserflächen, Futter und die Zoovögel viele Wildvögel anlocken, die noch dazu zwischen den Gehegen hin- und herpendeln, Volieren mit großer Maschenweite und  Quarantäneeinrichtungen lediglich für Teile der Tiere ausreichend groß dimensioniert. Der Verordnungsgeber hatte aber auch damals (seit 2006) schon den §20 und seine Ausnahmemöglichketen zum Erhalt besonders schützenswerter Tiere bewusst aufgenommen. Es ist eben ein Unterschied, ob ein ohnehin zur Schlachtung vorgesehener (Nutztier-)Bestand in einer homogenen Einheit gehalten wird oder ob seltene bis seltenste Vögel in einzelnen Volieren separiert voneinander gehalten werden und dort ggf. auf eine "Mittbetroffenheit" hin untersucht (und bei negativem Testergebnis verschont!) werden können.

Trotz der schwierigen Bedingungen, die in so einem Zoo herrschen, hat ein Wissenschaftlerteam des FLI rund um Frau Dr. Globig für den Zoo Rostock ein Konzept entwickelt, mit dem eine solche Quarantäne mehrfach erfolgreich durchgeführt wurde. Dort, wie später im Jahre 2017 auch am Beispiel Köthen zu sehen, waren wie im Vogelsbergkreis vorher weder die Bedingungen vorhanden noch wurde ein entsprechendes Konzept nach §20 (4) drei Monate nach Inbetriebnahme bzw. drei Monate nach Erlass der Verordnung 2006 gestellt (wie dort gefordert). Das zuständige Veterinäramt und das zuständige Ministerium haben trotzdem den nach Sinn und Zweck des § 20 eröffeneten Spielraum zur Rettung der Tiere genutzt. Wurden die Beteiligten dafür bestraft? Nein, sie wurden belohnt: Frau Dr. Globig mit dem Erfolg Ihrer wissenschaftlichen Arbeit, das Ministerium und der Kreisveterinär mit dem Glücksgefühl unschuldigen Tieren den unnötigen Tod erspart zu haben und ihren Auftrag zur Erhaltung der Biodiversität, dem Artenschutz, dem Tierschutz gerecht geworden zu sein. Wie ungleich schöner muss es sein, damit belohnt zu werden, als wie die oben genannten immer mit dem sinnlosen Tod der Vögel und dem Elend der Halter in Verbindung gebracht zu werden! Auch Landrat Dr. Brechtel aus Rheinland Pfalz, der durch sein beherztes Eingeifen nach einem gerichtlichen Hängebeschluiss im Fall Wörth in 2017 das Überleben der Vögel in der Gemeinschaftszuchtanlage des dortigen Geflügelzüchtervereins ermöglicht hat, freut sich noch heute mit den Züchtern über die gelungene Rettung (durch die niemand zu Schaden gekommen ist!). Er hat dankenswerterweise auch im vorliegenden Fall versucht, seinen Kollegen Görig zu einem entsprechenden Vorgehen zu bewegen – leider ohne Erfolg. 

Eckdaten die man hätte nutzen können, den Entscheidern bekannt gemacht, kurz dargestellt auch die Vergleichbarkeit der Situationen. Beispielhaft die Quarantäne.

Die Rolle der Tauben: Wissenschaftler haben herausgefunden, dass das hochpathogene Virus nur für bestimmte Vogelarten hochpathogen ist. Papageienvögel wie die Sittiche oder Blaustirnamazonen sind es nicht, genausowenig Tauben, obwohl es dazu auch gegenteilige Berichte gab. Für Reisetauben werden Millionenbeträge gezahlt. Es wurden teure Studien 1) bezahlt, die beweisen, dass man Tauben zwar infizieren kann diese das Virus aber nicht verbreiten. Sie haben als einzige eine Ausnahme gegen Keulung im § erhalten. Und wie der Zufall es will: Paul H. Wesjohann und Familie, Inhaber einer der weltgrößten Geflügelkonzerne (u.a. Wiesenhof) die ja durch die Verordnung geschützt werden soll, ist passionierter Brieftaubenzüchter. Ein Schelm wer böses dabei denkt! Frau Ministerin Hinz jedenfalls tut es nicht.

Zuständige Behörde, unschuldige Berater, unzuständiges Ministerium?:

Die zuständige Behörde ist der Kreis Vogelsberg. Fachlich vertreten durch die Kreisveterinärin Dr. Dolderer-Litmeyer, rechtlich durch den Landrat Görig und seinen Rechtsamtsleiter Dr. Wettlauf. Sie tragen die Hauptlast der Verantwortung, denn Sie müssen entscheiden, ob sie die in ihr pflichtgemäßes Ermessen gestellten Möglichkeiten nutzen, oder sich lieber hinter einer selbst gewählten einschränkeden Auslegung der Verordnungen verstecken wollen.Sie hätten ( wie die zitierten und ihnen daher auch vorab bekannt gegebenen Beispiele aus den anderen Fällen zeigen), bei der Bewertung von Tötung und Ausnahmegenehmigung sehr wohl die Möglichkeit gehabt,über das RP das FLI einzuschalten (erst recht nachdem ihnen durch den Hängebeschluss des VG Gießen dafür auch zeitlicher Spielraum eröffnet worden war!). Sie hatten es in der Hand, nach außen den Fall als möglich oder nicht machbar darzustellen.

Während der Veterinäramtsmitarbeiter Dr. Riße beispielhaft noch hilfestellend war und in einer ersten Anordnung nur die Tötung der Kontakttiere sowie der nicht aufstallbaren Tiere anordnete, wurde er durch Dr. Fröhlich s.u. und seine Vorgesetzten zunehmend zurückgerufen. Auch der Epi-Bogen ist noch relativ neutral erfasst und mit ebensolchen Fotos hinterlegt.

Anhand der stereotypen Antwort auf den offenen Brief lässt sich ablesen, dass kein Versuch unternommen wurde, sich gedanklich überhaupt auf die Ausnahme einzulassen.

Es ist anhand eines Auszugs aus  der Verwaltungsakte siehe Fußnote 53 durchaus zu sehen, dass die Verwaltung sehr wohl wusste, dass der Verordnungsgeber den Antrag nach § 20 (4) ursprünglich lediglich als Hilfestellung und nicht als Bedingung vorgesehen hat.

Insgesamt hat der Kreis sich leider nur Mühe gegeben, den Fall als möglichst aussichtslos darzustellen und Familie Amend als unkooperativ. In seinen Schriftsätzen hätte der Kreis durchaus positiv darstellen können, welche Mühe Amends sich bereits mit der Quarantäne und der Betreuung durch drei Personen gemacht haben. Stattdessen wurde aus der Aussage, in der Gemeinde würde sich wohl eine Menschenkette bilden und es stünden immer Kindergartenkinder am Zaun, die Aussage, die Amends würden eine Menschenkette mit Kindergartenkindern bilden, um die Tötung zu verhindern.Viel schäbiger kann man die Wahrheit kaum verdrehen, aber es zeigt sich: Man muss sich nur trauen "mit Dreck zu werfen", denn "dann wird davon schon etwas hängenbleiben und auch auf andere Wirkung zeigen"!

Aufsichtsbehörde ist das Ministerium (RP) Referatsleiter Dr. Thomas Fröhlich, unterstellt der Ministerin Priska Hinz:

Vor Einlegen der Rechtsmittel gab er in einem Telefonat mit dem Anwalt an, den Fall zwar zu kennen, aber im übrigen nichts zu entscheiden, zuständig sei der Kreis (Analogie zu Wörth). Jedoch habe ich im ersten Telefonat am 07.01.21 mit Frau Amend bereits auf die Einrichtung von Hygieneabschnitten hingewiesen, beispielhaft durch aufstellen von Containern. Hier schon hat Dr. Fröhlich interveniert.

Er war es auch, der die Bewertung vornahm, es handele sich nur um eine Hobbyhaltung und deshalb ginge Seuchenschutz vor Artenschutz.

Dr. Fröhlich war sehr schnell bei der Organisation der Tötung und dabei dem Kreis behilflich.

Das RP hat die Aufgabe, beim FLI für die Möglichkeit zur Ausnahme Unterstützung einzufordern. Wenn natürlich das FLI bewusst nur mit schlechten Fotos und mit negativer Voreinstellung nach der Umsetzbarkeit des Globig-Konzeptes gefragt wird und eine vor-Ort-Besichtigung bewusst nicht angefragt wird, so steuert man im Vorhinein das Ergebnis der Antwort.

Wieso Dr. Fröhlich noch Stunden vor der Keulung (also am Abend des 17.01.2021 bei einem Telefonat) von unserem Jörg Franz ein Hygienekonzept forderte und anmerkte, es müssten Mails auf seinem Schreibtisch vorgelegt werden, ist tatsächlich nicht zu deuten. Wollte er damit noch einmal suggerieren, eigentlich helfen zu wollen und nicht der Entscheider der Tötung zu sein? Wir wissen es nicht, beantwortet hat er die Mails nicht und Jörg Franz hat dafür bis 2 Uhr morgens durchgearbeitet!

Das Verbot der privaten oder offiziellen Beprobung der gesunden Tiere geht auch auf das Konto des Ministeriums (RP), ebenso wie die Aussage eine Beprobung zur Entlastung sei in der Verordnung nicht vorgesehen.

Ministerin Priska Hinz kann hier zwar nicht direkt zitiert werden, wir wissen aber, dass sie laufend informiert wurde. Ihre Rolle als oberste Verantwortliche der Aufsichtsbehörde lässt sich wohl am besten mit Desinteresse beschreiben (oder mit vorrangigem Interesse daran, das Thema möglichst rasch durch eine Standardmaßnahme, nämlich die undiffernezierte Tötung aller Tiere – wie bei einer Geflügelfarm) zu beenden und damit auch aus den Medien zu bekommen!). Siehe dazu weiter oben.

Etwas unklar ist die Rolle von Prof. Dr. Lierz. Laut LTVH ist er derjenige, der in Hessen die Veterinärämter in solchen Fragen berät. In offiziellen Aktennotizen findet sich sein Name nicht wieder (wurde er überhaupt befragt?) Seine Rolle und Meinung zu dem Fall mag gerne erfragt werden und kann an dieser Stelle ergänzt werden.

Was haben wir sonst noch alles versucht: Das Hoffen und Bangen, das Ersuchen um Gnade bei den Leuten, die die Macht und das Recht? auf ihrer Seite glauben - Ohne eine industrielle Lobby im Hintergrund ist es nichts wert! Landrat Brechtel (siehe Praxisfall Wörth) hat seine Unterstützung angeboten und Landrat Görig kontaktiert. Wir haben Interviews an die Presse gegeben unter anderem BILD und RTL haben berichtet. Die wissenschaftliche Arbeit wurde übersetzt. Eine Vogel-Tierärztin hat die Untersuchungsberichte ausgewertet und aufgezeigt, dass angesichts des Leberbefunds eines der beiden untersuchten Pfauen eigentlich eine histologische Untersuchung angezeigt gewesen wäre. Die Bürger im Heimatdorf haben Unterschriften gesammelt. Eine Petition wurde mehr als 10000 mal unterzeichnet. Die Kirchengemeinde hat gebetet und gespendet. Über 1000 Spenden von insgesamt ca. 25.000 Euro wurden mit großem Herzen überreicht. Spenden von armen wie von reichen Leuten, von gebildeten wie einfachereren. Von Kindern, deren Eltern jetzt die Aufgabe haben, Ihnen den Unterschied zwischen Recht und Recht, zwischen Moral und Machtbesessenheit wie aber auch zwischen Mensch und Mensch zu erklären. Von Menschen aus ganz Europa, die sich fragen auf welchem Weg Deutschland schon wieder ist. Hatten wir nicht sogar schon Zeiten, in denen Recht und Ordnung bestimmte Bevölkerungsgruppen ausschloss?  Wo hätten sich die Entscheider vom Vogelsbergkreis da wohl moralisch einsortiert? Beim Widerstand? Wohl kaum? Jeder muss entscheiden und selbst verantworten, wie er geltendes Recht auslegt, man denke auch an den Schießbefehl an der innerdeutschen GrenzeÜber Facebook wurde organisiert, ein Hygienezelt beschafft, ein Biosicherheitskonzept wurde vorgelegt, die private Beprobung ermöglicht (unbeteiligte Menschen haben Material über zig Kilometer transportiert), Desinfektionsmittel organisiert, zuletzt noch ein Hygienekonzept erarbeitet, was als letzter Ausweg das Gewissen hätte retten können und Vorarbeit für Dr. Globig gewesen wäre. Es gab offene Briefe, tausende E-Mails mit Hilfestellungen und voller Verzweifelung. Eine Seelentrösterin die Licht gespendet hat.... und kalte Herzen, die keinen Milimeter von dem abgerückt sind, was sie als Recht empfinden.

Was lernen wir daraus:

Zunächst einmal, dass es schwer ist, rein rechtlich gegen die Tötung vorzugehen. Viel eher muss das Veterinäramt von einfühlsamen Menschen aus unserem Kreis über seine Möglichkeiten und die Fälle Rostock, Köthen und Wörth informiert werden. So schützen wir nicht nur die Opfer sondern auch die Entscheider, unnötig Täter zu werden.

Deutlich muss für eine Änderung der VO gearbeitet werden insbesondere mit Verweis auf die zahlreichen Antikörperfunde, die eine Differenzierung des Begriffes hochpathogen nach den einzelnen Arten geradezu zwingend macht. Hier wie im Fall Süderoog, wo wilde und gehaltene Vögel nebeneinander betroffen sind ist deutlich geworden wie unsinnig die VO im Bezug auf die Unterscheidung der wilden und der gehaltenen Vögle ist. Es muss in der VO mehr zwischen Nutzgeflügel und Rassegeflügel sowie Wildvogelarten unterschieden werden. Das der Verordnungsgeber dies eigentlich beabsichtigt hat, ist der Anlage1 der VO durchaus zu entnehmen.

Der Fall Vogelsbergkreis (ebenso wie der früherer Fall Schwante) muss vor das EU-Parlament gebracht werden; in der VO muss künftig deutlich herausgestellt werden, das §20 (4) zwar eine Pflicht ist, aber nicht für den § 20 (1) unabdingbar vorliegen muss.

Es spielt keine Rolle, welche Partei das jeweilige Umweltschutzministerium besetzt. Grüne sind es nur dem Namen nach gewesen, wie zahlreiche Beispiele belegen. Eine Ausnahme bildete nur Christian Meyer aus Niedersachsen 2016/17; andere wie Habeck (rechtswidrige langandauernde landesweite Aufstallung) oder jetzt Hinz folgen entweder bewusst dem Weg der Geflügelindustrie oder sind tatsächlich zu unbedacht, um zu merken, dass sie deren Lobby unterstützen. Eine Hilfe ist meistens nur die Opposition und dies besonders in Wahlzeiten.

Alle Vogelverbände haben dringenden Aufklärungsbedarf an ihre Mitglieder über Art und Umfang des §20 Absatz 4. Ich selber bin im BDRG, habe dazu aber als Vereinsvorsitzender noch nie einen Hinweis erhalten. Es empfiehlt sich Proberöhrchen zu bevorraten und Proben bereits zu ziehen und einzusenden bevor das amtliche Ergebnis festgestellt wurde. 

1) Klopfleisch R, Werner O, Mundt E, Harder T, Teifke JP. Neurotropism of
highly pathogenic avian influenza virus A/chicken/Indonesia/2003 (H5N1)
in experimentally infected pigeons (Columbia livia f. domestica). Vet
Pathol. 2006 Jul;43(4):463-70.

24.01.2020 Mathias Güthe