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Erfolg für die Freilandhaltung zum Abschied der AG Vogelfrei
01.04.2022


Post von: Mathias Güthe





Hallo Mitstreiter, ich reiche noch einen Gruß von Bauer Mösenthin nach. Hier hat ja der Landkreis Anhalt Bitterfeld als erster in Deutschland versucht, mit der Ausweisung eines "Risikogebietes", allerdings mit dünner Begründung, dauerhaft die Freilandhaltung von Gänsen zu untersagen (aktuelle EU-Durchführungsverordnung) Nach mehrjährigem Rechtsstreit darf dieser Versuch nun als gescheitert angesehen werden. So wie sich Mathias Mösentin bei uns bedankt dürfen sich alle Freilandhalter in Deutschland bei ihm bedanken, dass er, weit über unsere finanzielle und fachliche Unterstützung hinaus, zeitlichen Aufwand und finanzielle Mittel eingesetzt hat, um diesen Präzedenzfall für Deutschland zu verhindern.

Dies war nun der letzte offizielle Fall für mich in der AG-Vogelfrei.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer in der AG "Vogelfrei",

 

Mit großer Freude kann ich Ihnen berichten, daß das Verfahren nach fast 4 Jahren nun ein gutes Ende genommen hat. Im Rahmen eines "Vergleiches" wurde sich geeinigt. Der Vergleich ist unanfechtbar.

 

Die Freilandgänsehaltung in einem Maisfeld ist wieder möglich in Deetz. Jedoch musste ich im Gegenzug zusagen, den Landkreis auf keine Schadensersatzansprüche zu verklagen. Das ist ein hoher Preis für mich und alle Unterstützer, jedoch hätte ein "Urteil" mit einer anschließend möglichen Berufung durch den Landkreis evtl. erneut zu jahrelanger Verzögerung des Verfahrens geführt.

 

Diese Gefahr war real gegeben. Das wurde im Verfahren am 28.3.2022 am Verwaltungsgericht Halle sehr deutlich, denn der Landkreis versuchte selbst noch in letzter Minute, in den "Vergleich" für sich eine Widerrufsmöglichkeit einzubauen. Auf diesen Trick ließ sich der Richter Bernd Harms jedoch nicht ein. Die Strategie des Landkreises heute "ja" zu sagen zum Vergleich und kurz darauf gleich wieder zu "widerrufen", dabei hätte der Richter nicht mitgemacht. Das wäre einfach zu perfide vom Veterinäramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gewesen. In diesem Falle hätte es dann keinen "Vergleich", sondern eine sofortige Eröffnung der Verhandlung mit anschließender Urteilsverkündung gegeben.

 

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre große Hilfe, Expertise und Beratung. Vielen Dank!!!

 

Anbei der am 30.3.2022 in der hiesigen Tageszeitung "Volksstimme" erschienene Artikel zu Ihrer Information.

 

Mit großer Dankbarkeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Mathias Mösenthin





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